Umweltdeckungs-Risiken
Die Umweltpolice eines Spezialversicherers deckt das Kontaminations-Risiko und die daraus resultierenden Folgeschäden ab.
Versichert sind gesetzliche Ansprüche Dritter, einschließlich von Behörden mit zivilrechtlichen und /oder öffentlich rechtlichen Inhalts, auf Sanierungskosten von Kontaminationen, den Ersatz von Schäden oder die Vermeidung oder Sanierung von Umweltschäden am versicherten Standort auf Grundlage fachrechtlicher Vorschriften des BNatSchG, WHG, BBodSchG, USchadG incl. von Personen und/oder Sachschäden.
Versicherungsschutz besteht dabei u.a. für allmählich eintretende Umwelteinwirkungen und Umweltschäden.
Das Deckungskonzept kann individuell und nach Bedarf folgende Bausteine für bestimme Standorte oder ganze Unternehmen umfassen:
- Personen- und/oder Sachschäden
- Sanierungskosten auf kundenspezifischen Standorten
- Biodiversitätsschäden
- Betriebsunterbrechungskosten
- Transportdeckung
Deckungserweiterungen können individuell angefragt werden.